Kauf & Verkauf von Häusern, Wohnungen & Grundstücken in Wien und ganz Österreich

Bild zu Mietrecht

Unser Beratungsangebot

  • Verfassen von Kaufverträgen
  • Prüfen von Kaufvertragsentwürfen
  • Erstellen und Überprüfung von Kaufanboten
  • Rundum-Wohlfühlpaket der Abwicklung von Angebot bis zur Schlüsselübergabe
  • Durchsetzen Ihrer Rechte im Falle von Komplikationen

Der übliche Ablauf eines Kaufvertrags für ein Haus, ein Grundstück oder eine Wohnung sieht folgendermaßen aus:

übliche Ablauf eines Kaufvertrags

Wir beraten und begleiten Sie für einen Pauschalpreis gerne bei jedem einzelnen dieser Schritte, angefangen von der Einigung bis zur Schlüsselübergabe. Damit besteht für Sie Kostensicherheit.

1. Unsere Leistung bei der Einigung zwischen Käufer und Verkäuferseite

Mietrecht Pfeile

„Wir stellen sicher, dass bei einer Einigung auch vor Erstellung des Kaufvertrages für Sie größtmögliche Sicherheit herrscht. Die wenigsten Kaufinteressenten wissen, dass hier bereits einige Fallen lauern.“

Beispiel: Für Liegenschaftskaufverträge bestehen (bis auf wenige Ausnahmen) keine besonderen Formvorschriften. Mit anderen Worten kann ein solcher Vertrag auch mündlich geschlossen werden. Wir stellen für Sie sicher, dass Sie nicht versehentlich einen Kaufvertrag abschließen, ohne die für Sie notwendigen Konditionen festgelegt zu haben.

Aus der Praxis: Herr A als Verkäufer und Frau B als Käuferin verhandeln über die Höhe des Kaufpreises über ein bestimmtes Haus.

Herr A schreibt per SMS „Der Preis war eigentlich EUR 540.000,00 inseriert, ich könnte aber auf EUR 520.000,00 heruntergehen.“

Frau B antwortet: „EUR 520.000,00 sind für mich völlig in Ordnung. Das passt, freue mich!“

  • Frau B dachte hierbei, dass dies nur eine informelle Einigung ist, aus der sie noch notfalls aussteigen kann, da sie noch mit ihrer Bank über einen Kredit sprechen muss.
  • Da jedoch Einigung über Ware und Preis vorliegt, besteht hier die Gefahr, dass hier schon ein Kaufvertrag geschlossen wurde, der auch eingeklagt werden kann.

Sofern gewünscht erstellen wir für Sie auch ein schriftliches Angebot, in dem die für Sie wesentlichen Eckpunkte festgehalten sind. Der Vorteil hierbei ist, dass damit Klarheit herrscht und sowohl die Käufer als auch die Verkäufer sicher wissen, woran sie sind.

Siehe auch unser Artikel: Hauskauf & Wohnungskauf: Wie schließe ich einen Liegenschaftskaufvertrag?

2. Unsere Leistung bei der Erstellung oder Prüfung eines Kaufvertrages

Erstellung Kaufvertrag

Beispiele wesentlicher Punkte, die beachtet werden müssen:

  • Wann muss der Kaufpreis bereitstehen?
  • Welche Sicherheiten verlangt die Bank im Grundbuch?
  • Treuhandschaft: Zur Absicherung der Käufer- und Verkäuferseite wird der Kaufpreis auf einem Treuhandkonto deponiert, von welchem es erst überwiesen wird, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind, welche im Kaufvertrag von beiden Seiten einvernehmlich festgelegt werden. Damit weiß der Verkäufer, dass der Kaufpreis bei Übergabe des Kaufobjektes vorhanden ist und der Käufer hat die Sicherheit, dass die Übergabe tatsächlich erfolgt, bevor das Geld an den Verkäufer ausgezahlt wird.
  • Gewährleistung: Wer haftet dafür, wenn im Nachhinein herauskommt, dass beispielsweise ein (versteckter) Wasserschaden im Keller vorhanden war oder das Dach undicht ist?
  • Wann müssen etwaige Steuern und Gebühren wie die Immobilienertragsteuer (Immo-ESt), die Grunderwerbsteuer (GrESt) und die Eintragungsgebühr beim Treuhänder einlangen?
  • Ab wann übernehmen die Käufer das Risiko für das Haus?

3. Unsere Leistung bei der Unterfertigung des Kaufvertrages

Unterfertigung Kaufvertrag

Wo wird der Kaufvertrag unterzeichnet?

  • Sofern der Kaufvertrag in Wien unterzeichnet werden soll, stellen wir gerne unsere Kanzleiräumlichkeiten in der Nähe der Hofburg zur Verfügung.
  • Da wir jedoch Kaufverträge in ganz Österreich betreuen, haben wir bereits ein weitläufiges Netz an Notariatskanzleien, mit denen wir kooperieren, damit die Unterfertigung für Sie möglichst angenehm von Statten gehen kann.

Beispiel: Die Verkäuferseite besteht aus Herrn A, B und C aus Wien, welche gemeinsam ein Haus in Dornbirn geerbt haben. Sie verkaufen dieses Haus an das Ehepaar D, welche am Millstätter See in Kärnten wohnen.

Die Herrschaften A, B und C unterfertigen den Kaufvertrag bei uns in der Kanzlei, wobei ein mit uns kooperierender Wiener Notar die Unterschriften beglaubigt. Der Kaufvertrag geht per Post nach Millstatt, wo er dann gemeinsam bei einem ortsansässigen Notar beglaubigt unterzeichnet wird. Wir veranlassen dann die grundbücherliche Abwicklung in Dornbirn.

4. Grundbücherliche Abwicklung

Grundbücherliche Abwicklung

Nach Vorliegen eines Kaufertrages werden die neuen Eigentümer im Grundbuch einverleibt. Hierzu sind diverse Anträge zu stellen, welche allesamt von unserer Kanzlei vorbereitet, abgefertigt und durchgeführt werden. Hierbei werden insbesondere auch alte Lasten wie zum Beispiel Hypotheken gelöscht und neue wie zum Beispiel der Kredit zum Kauf des Grundstücks einverleibt. Gerne bieten wir auch diverse Zusatzleistungen zur Erhöhung der Sicherheit wie zum Beispiel anmerken einer Rangordnung o. ä. an.

Alle Angaben auf dieser Website dienen nur der Erstinformation und können keine rechtliche oder sonstige Beratung sein oder ersetzen. Daher übernehmen wir keine Haftung für allfälligen Schadenersatz.