Wenn Sie Beschuldigter einer Kriminal- oder Verwaltungsstraftat geworden sind oder als Opfer bzw. in Form der Privatbeteiligung Unterstützung benötigen, beraten wir Sie gerne umfassend und begleiten Sie durch das ganze Verfahren.
Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht
Unser Beratungsangebot
- Beratung und effektive Unterstützung von Beschuldigten, Privatanklägern, Privatbeteiligten und Haftungsverpflichteten
- Hilfeleistung und Einschreiten im Ermittlungsverfahren
- Unterstützung und Verteidigung vor Behörden und Verwaltungsgerichten
- Erhebung von Beschwerden gegen Straferkenntnisse und Einsprüche gegen Strafverfügungen
Grundlegender Tipp: Richtiges Verhalten bei der Polizei
- Sie werden als Beschuldigter bei der Polizei vernommen?
- Die Situation ist nicht eindeutig?
- Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ist nicht anwesend?
- Sie möchten Ihrem Anwalt dabei helfen, Ihnen zu helfen?
Statistisch gesehen haben sich in solchen Fällen die folgenden 3 Regeln bewährt:
Die Grundregel: Schweigen
Die Goldene Regel: Schweigen
Der Klassiker: Schweigen
I. Unser Beratungsangebot für Beschuldigte im Kriminalstrafverfahren
- Rechtlicher Beistand im Ermittlungsverfahren und Unterstützung bei polizeilichen Vernehmungen
Im Ermittlungsverfahren wird die Basis für das gesamte weitere Verfahren gelegt.
Im Ermittlungsverfahren entscheidet sich, ob die Sache von vornherein eingestellt wird oder ob es zu einer Anklage kommt. Laut der Statistik Austria wurden in den letzten Jahren mehr als 66 % (!) der Beschuldigten bzw. Angeklagten freigesprochen und waren damit nachgewiesener Weise unschuldig. Wir helfen Ihnen dabei Missverständnisse aufzuklären und unterstützen Sie bei jedem Schritt beim Kontakt mit der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft.
- Rasche Unterstützung im Falle einer Festnahme in Untersuchungshaft
Wir prüfen in solch einem Fall, ob die Festnahme rechtmäßig war, ob überhaupt Haftgründe vorliegen und würden entsprechend Anträge auf Enthaftung stellen, um die Dauer der Festnahme bzw. der Haft so kurz wie möglich zu gestalten.
Wichtige Verfahrensschritte in der U Haft:
- Effektive Verteidigung vor Gericht im Hauptverfahren und Rechtsmittelverfahren
Wir stehen Ihnen hierbei nicht nur bei jedem Verfahrensabschnitt mit der richtigen Strategie im Verfahren zur Seite, sondern beraten Sie auch, wie Sie am besten vor Gericht auftreten um das Verfahren möglichst schnell und effektiv zu beenden.
Praxistipp: Das richtige Verhalten im Gerichtssaal
Die Realität einer Gerichtsverhandlung unterscheidet sich massiv von dem, was man aus dem Fernsehen kennt. Es ist daher wichtig, dass Sie von Ihrem Anwalt vor der Verhandlung darüber informiert werden, wie eine Gerichtsverhandlung abläuft.
Das gibt Ihnen als Mandant Ruhe und ein sicheres Auftreten in einer möglicherweise ungewohnten Gerichtsumgebung.
Beispiel:
- Der Anwalt wird nicht aufstehen und „Einspruch!“ rufen.
- Es gibt kein Kreuzverhör.
- Wenn der eigene Anwalt nicht pausenlos spricht, heißt das nicht, dass er Sie nicht effektiv verteidigt, sondern das jetzt nicht der richtige Zeitpunkt zum Sprechen ist. Wenn der Mandant das nicht weiß, glaubt er sich selbst verteidigen zu müssen und redet sich hierbei möglicherweise um Kopf und Kragen.
Darum ist es von größter Wichtigkeit, dass man vor einer Verhandlung vom Rechtsanwalt in den folgenden Punkten informiert wird:
- Wann sage ich etwas?
- Wann sage ich etwas nicht?
- Wie spreche ich mit dem Richter, mit Zeugen und gegnerischen Anwälten?
- Wie teile ich meinem eigenen Anwalt etwas Wichtiges im laufenden Prozess mit?
II. Unser Beratungsangebot für Opfer und Privatbeteiligten im Strafverfahren
Wichtig: Opfer von Straftaten sind nicht nur berechtigt, sich am Strafverfahren aktiv zu beteiligen, sondern sind von allen im Strafverfahren tätigen Personen und Behörden mit Achtung ihrer persönlichen Würde zu behandeln.
Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, unterstützen wir Sie bei jedem Schritt des Verfahrens, angefangen bei der Erstattung der Anzeige über das Ermittlungsverfahren bis zum Urteil. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte effektiv zu wahren.
Glücklicherweise haben Sie als Opfer im Strafverfahren viele Rechte wie zum Beispiel:
- das Recht auf eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anzeige
- das Recht den Angeklagten, die Zeugen und den Sachverständigen zu befragen
- das Recht sich vertreten zu lassen
- das Recht auf Akteneinsicht
- das Recht auf Übersetzungshilfe/Dolmetsch
- das Recht auf Vernehmung durch eine Person gleichen Geschlechts, schonende Vernehmung etc. bei besonderer Schutzbedürftigkeit
- usw.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Privatbeteiligter
Die Privatbeteiligung ist ein wesentliches Opferrecht und ermöglicht Verbrechensopfern sich mit einer Schadenersatzforderung im Strafverfahren anzuschließen. Wir beraten Sie gerne über Chancen und Möglichkeiten, um Ihren Anspruch effektiv durchzusetzen.
III. Unser Beratungsangebot im Verwaltungsstrafverfahren
- Beratung und effektive Unterstützung von Beschuldigten, Privatanklägern, Privatbeteiligten und Haftungsverpflichteten
- Hilfeleistung und Einschreiten im Ermittlungsverfahren
- Unterstützung und Verteidigung vor Behörden und Verwaltungsgerichten
- Erhebung von Beschwerden gegen Straferkenntnisse und Einsprüche gegen Strafverfügungen